1.Leihzwecke
Die Leihgabe dient zu folgenden Zweck: Urlaub oder Geschäftreisen
2.Anzahlung und Kaution
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Euro zu leisten. Die Anzahlung wird mit dem Mietpreis verrechnet. Bei Übergabe ist eine Kaution von 300,00 € in Bar zu hinterlegen. Bei unbeschädigter Rückgabe des Wohnwagen erhalten Sie diese zurück. Im Falle eines Schadens wo der Schadensbetrag über den € 300.- liegt, ist die Differenz zwischen Kaution € 300.- und dem Selbstbehalt in Höhe von € 1000.- zu begleichen bzw. zu zahlen.
3.Kosten der Nutzung
Der MIETER hat für die Benutzung vor Mietantritt ein Entgeld in Höhe der vereinbarten Konditionen incl. der jeweils gültigen MwSt. zu entrichten
Stornogebühren
Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:
• bis 50 Tage vor Mietantritt 10 %
• bis 15 Tage vor Mietantritt 50 %
• Weniger als 15 Tage vor Mietantritt 80 %
4. Zulassung und Versicherung
Das Fahrzeug ist auf Stefanie Schindler zugelassen.
Im Schadensfall hat der MIETER die jeweilige Selbstbeteiligung zu übernehmen.
Bei einem Unfall ist der zuständige Polizeiposten zu informieren. Im Schadensfall darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Ein Schadensfall ist dem Vermieter unverzüglich, zunächst telefonisch, dann schriftlich per Schadensmeldung mitzuteilen.
5.Haftung des Mieters
Die Haftung des MIETERS für das Fahrzeug ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Hiervon abweichend haftet der MIETER unbeschränkt für jedes Verschulden, wenn
a) der Mieter das Fahrzeug benutzt oder zulässigerweise einem beauftragten Fahrer überlässt, ohne daß er oder der Beauftragte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder ein Fahrverbot gegen ihn oder den beauftragten Fahrer verhängt ist.
b) das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer ( einem Dritten ) überlassen wird.
c) das Fahrzeug vom MIETER oder vom berechtigten Fahrer in absolut fahruntüchtigen Zustand benutzt wird.
6.Haftungsausschluss vom Vermieter
Der Vermieter Stefanie Schindler haftet nicht vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem MIETER oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen.
Der MIETER stellt Stefanie Schindler von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen mit dem Fahrzeug frei, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung von Schindler für den Schaden eintritt. Der Mieter stellt den Vermieter weiter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen,Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn frei. Der VERMIETER ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlung zu leisten oder beim MIETER Rückgriff zu nehmen.
Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.
Wird der Vermietung nach Vertragsabschluss die Bereitstellung des Wohnwagens unmöglich, ohne dass der Vermietung eine Schuld trifft, wird diese von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung oder Reparatur vor der Übergabe an den Mieter nicht möglich ist.
7.Fahrten in osteuropäische Länder bzw. Länder außerhalb Europas
Zur Einreise in osteuropäische Länder bzw. Länder außerhalb Europas, hat der Mieter die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die grüne Versicherungskarte schließt folgende Länder ein: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Diese Länder bedürfen keiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Auslandfahrten in die Türkei sind nicht erlaubt. Fahrten in Kriegs-/ Krisengebiete sind verboten.
8.Fahrzeugführung und Überlassung Dritte
Der MIETER stellt den Fahrer bzw. die Fahrer. Er ist verantwortlich dafür, dass der jeweilige Fahrer im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins und weder geistig noch körperlich behindert ist.
Die Weitergabe des Fahrzeuges an einen Dritten (nicht aus dem Verantwortungsbereich des MIETERS Stammend) oder die Verwendung des selben zur gewerbsmäßigen Personen Beförderung gegen Entgeld,
z. B. als Mietwagen oder als Droschke, ist nicht gestattet.
9.Übergabe
Der MIETER übernimmt vom Vermieter das Fahrzeug zum Vereinbarten Termin in Ordnungsgemäßem Zustand, mit Stromkabel, Stromkabeladapter, Kraftfahrzeugschein, grüner Versicherungskarte, Schlüssel und Betriebsanleitung. Mängel sind vom Vermieter bei Übergabe dem MIETER zu nennen. Später erkannte Mängel gehen zu Lasten des Mieters.
10.Rückgabe
- Der MIETER hat das Fahrzeug nach Ende der Überlassungszeit grundsätzlich wie folgt zurückzugeben
- alle Teile wie in Punkt 9 aufgeführt
- zum vereinbarten Termin am Ort der Übernahme
- mit entleerten Kassetten – WC (Gebühr für nicht entleerte Kassette 80€)
- mit entleertem Frischwassertank
Werden diese Bedingungen bei der Rückgabe des Fahrzeuges nicht eingehalten, ist Stefanie Schindler im Schadensfall berechtigt, die angefallenen Kosten an den Mieter zu berechnen.
11.Diebstahl / Einbruch
Bei Diebstahl oder Einbruch ist der MIETER verpflichtet, umgehend den Vertragspartner zu verständigen und unverzüglich den Sachverhalt bei der nächsten Polizei - Dienststelle anzuzeigen.
12.Nebenabreden
Nebenabreden sowie von den vorstehenden Regelungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart sind.
13.Reparaturen
Der MIETER darf keine Reparaturen an dem Mietfahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters durchführen oder durchführen lassen. Ebenfalls bitten wir Sie die defekten, bzw. ausgewechselten Altteile bei Rückgabe des Fahrzeugs vorzulegen, ansonsten behalten wir uns vor, ihnen die Ersatzteile in Rechnung zu stellen oder die Rechnung nicht zu erstatten.
14.Allgemeine Bedingungen
Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln.
Der MIETER hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund anerkannter oder angeblicher Forderungen zurückzuhalten.
Die Mietbedingungen der Mietpreisliste sind Bestandteil des Mietvertrags.
15. Reinigungsgebühren
Die Wohnwagen werden sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Falls die Reinigung bei Rückgabe des Wohnwagens vom Vermieter durchzuführen ist, wird eine eine Reinigungsgebühr erhoben.
Innenreinigung: 50.-€
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ist Immenstadt.
Immenstadt, den 01.01.2013